Schallschutz im Städtebau

Schallschutz in der Bauleitplanung

Lärmminderungsplanung

Gemäß § 47a BImSchG haben Städte und Gemeinden einwirkende Geräuschquellen zu erfassen
und ihre Auswirkungen auf die Umwelt festzustellen:

Schalltechnische Verkehrsplanung

Schalltechnische Beurteilung von Verkehrskonzepten für Städte und Gemeinden, Schalltechnische Beurteilung
von Verkehrsvorhaben im Rahmen von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren:

Schallschutz im Hochbau

Im Rahmen der Planung von Hochbauten mit einer hohen Außenlärmbelastung:

Emissions- und Immissionsmessungen

Das Ingenieurbüro Greiner ist Messstelle nach § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz
auf dem Gebiet des Lärmschutzes: